Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokuments

Haben Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass) verloren, so müssen Sie dies unverzüglich dem Einwohneramt schriftlich mitteilen. Die Meldung muss auch dann erfolgen, wenn Sie im Falle eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei erstattet haben. Unterlassen Sie die Meldung kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Sollten Sie durch den Verlust kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Dokument beantragen.


Wichtig beim Verlust eines neuen Personalausweises

Haben Sie einen Personalausweis, ausgestellt ab dem 01.11.2010, verloren, müssen Sie zur Vermeidung von Missbrauch auch die Online-Ausweisfunktion sperren lassen.

Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf unter 116 116 vornehmen. Von Deutschland aus kann die Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheit ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar.

Zur Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort. Sie können die Sperrung auch unter persönlicher Vorsprache beim Einwohneramt beantragen.

Haben sie Ihren neuen Personalausweis mit einer elektronischen Signatur versehen, so müssen Sie die Unterschriftsfunktion bei Ihrem Signaturanbieter separat sperren lassen.


Gebühren

  • Anzeige des Verlusts beim Einwohneramt gebührenfrei
  • Sperrung der eID-Funktion gebührenfrei