Familienpass

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind folgende Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Amberg:

  • Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw. des Kinderzuschlags nach § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes
  • Alleinerziehende/Familien mit Kindern, bei denen das Jugendamt die Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten bzw. die Unterbringung in Tagespflege ganz oder teilweise übernimmt.

Für jeden Berechtigten wird ein eigener Pass mit Lichtbild ausgestellt. Der Pass enthält die erforderlichen persönlichen Daten und gilt ab Ausstellung bzw. Verlängerung jeweils 1 Jahr.


Wo kann der Antrag gestellt werden?

Stadt Amberg
Amt für soziale Angelegenheiten
Zimmer 124
Spitalgraben 3
92224 Amberg
Tel.: (09621) 10-1342


Mitzubringen ist:

Der jeweilige Bewilligungsbescheid als Nachweis der Anspruchsberechtigung (z. B. Bescheid des Job-Centers, des Sozial- oder Jugendamtes) sowie für jeden Berechtigten ein Lichtbild.


Vergünstigungen

Die Vergünstigungen sind in einem Infoblatt zusammengestellt, das den Berechtigten zusammen mit dem Pass ausgehändigt wird.

Zahlreiche Vereine Ambergs bieten eine Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge bzw. Eintritte, die Wohlfahrtsverbände bieten Vergünstigungen auf Anfrage an. Städtische Einrichtungen wie Kurfürstenbad und Hockermühlbad, Volkshochschule, Jugendamt, Museum etc. geben Nachlass auf Eintrittspreise und bei Veranstaltungen. Ebenso vertreten sind die Minigolfanlage, das Luftmuseum und auch das Kino mit Vergünstigungen bei Vorlage des Familienpasses.


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