Geburten, Trauungen & mehr
Für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist das Standesamt, an dem mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung selbst ist an jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Zu den vorzulegenden Unterlagen erkundigen Sie sich bitte persönlich oder per Email im Standesamt.
Alle weiteren wichtigen Fragen beantwortet Ihnen der Standesbeamte/die Standesbeamtin gerne in einem persönlichen Gespräch.
Damit Sie Ihren gewünschten Gesprächspartner auch antreffen, empfehlen wir in jedem Fall, vor einer Vorsprache telefonischen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.
Trauungen finden grundsätzlich jeweils am Vormittag
- dienstags,
- freitags,
- und samstags an vorher bestimmten Terminen (siehe Samstagstrauungen)
statt.
Die Standesbeamtinnen und der Standesbeamte möchten dem verständlichen Wunsch des Brautpaares und der Hochzeitsgäste, diesen unwiederholbaren Moment festzuhalten, soweit wie möglich entgegenkommen. Allerdings legen die Urheberrechte und der Persönlichkeitsschutz Grenzen für Film-, Bild- und Tonaufnahmen fest. Bitte sprechen Sie daher Ihre Vorstellungen und die Möglichkeiten vor der Trauung mit der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten ab, die/der Ihre Trauung vornimmt. Eine Veröffentlichung im Internet (z. B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist in keinem Fall gestattet.
Beim Standesamt Amberg kann der Trauungsort je nach Größe der Traugesellschaft ausgewählt werden. Für die Brautpaare ist es derzeit möglich, zwischen drei Örtlichkeiten zu wählen. Diese sind:
- Der kleine Rathaussaal:
Grundsätzlich finden Trauungen in diesem Saal statt, sollte nicht explizit ein anderer Ort gewünscht werden. Der Saal glänzt aufgrund seiner holzvertäfelten Wände und ansprechenden Deckenleuchten durch ein historisches und stilvolles Ambiente. Er bietet Sitzplätze für maximal 34 Personen.
- Der große Rathaussaal:
Er macht durch seine Größe auch Trauungen im größeren Rahmen möglich. Bis zu 199 Personen finden hier Platz. Um den großen Rathaussaal, in dem auch der Stadtrat tagt, nutzen zu können, wird eine Mehraufwandspauschale erhoben. Die Kosten können Sie gerne per Mail oder Telefon anfragen. Eine langfristige Reservierung im Voraus wird empfohlen.
- Das Eh’Häusl in der Seminargasse in Amberg:
Die über die Grenzen Ambergs hinaus bekannte Sehenswürdigkeit kann ebenfalls für Trauungen genutzt werden. Das romantische und luxuriöse Häuschen ist für eine Trauung im intimen, kleinen Rahmen perfekt geeignet. Hier finden aufgrund der geringen Ausmaße nur das Brautpaar, Trauzeugen, Standesbeamter sowie ggf. ein Fotograf Platz. Zu beachten ist aber, dass Trauungen hier nur stattfinden, wenn gleichzeitig das Hotel auch zum Übernachten über die Stadtbau Amberg GmbH gebucht wird. Zusätzlich wird vom Standesamt eine Mehraufwandspauschale erhoben. Die Kosten können Sie gerne per Mail oder Telefon anfragen.
Folgende Samstage und besondere Datums-Tage sind für Eheschließungen vorgesehen. Zu beachten ist, dass bei diesen Trauungsterminen 100 € zusätzlich für Eheschließungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten erhoben werden.
07. Januar 2023 21. Januar 2023 23. Januar 2023 04. Februar 2023 14. Februar 2023 18. Februar 2023 23. Februar 2023 04. März 2023 18. März 2023 23. März 2023 15. April 2023 22. April 2023 06. Mai 2023 20. Mai 2023 23. Mai 2023 03. Juni 2023 17. Juni 2023 23. Juni 2023 08. Juli 2023 22. Juli 2023 05. August 2023 19. August 2023 23. August 2023 09. September 2023 23. September 2023 07. Okober 2023 21. Oktober 2023 23. Oktober 2023 04. November 2023 18. November 2023 23. November 2023 09. Dezember 2023 23. Dezember 2023 | 20. Januar 2024 24. Januar 2024 03. Februar 2024 14. Februar 2024 24. Februar 2024 09. März 2024 23. März 2024 06. April 2024 20. April 2024 24. April 2024 04. Mai 2024 18. Mai 2024 08. Juni 2024 22. Juni 2024 24. Juni 2024 06. Juli 2024 20. Juli 2024 24. Juli 2024 03. August 2024 17. August 2024 24. August 2024 07. September 2024 21. September 2024 05. Oktober 2024 19. Oktober 2024 24. Oktober 2024 09. November 2024 07. Dezember 2024 |
Falls die Erstbeurkundung des Personenstandsfalles in Amberg erfolgt ist, stellt das Standesamt folgende Urkunden aus:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden (für Vorgänge zwischen 01.08.2009 - 30.09.2017)
Für bestimmte Zwecke sind auch die entsprechenden Auszüge aus dem
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
- Lebenspartnerschaftsregister (für Vorgänge zwischen 01.08 2009 - 30.09.2017)
erforderlich.
Das Standesamt Amberg führt Geburtseinträge der vergangenen 110 Jahre, Eheschließungseinträge der vergangenen 80 Jahre, Sterbefalleinträge der vergangenen 30 Jahre sowie sämtliche Lebenspartnerschaftseinträge.
Ältere Personenstandsfälle befinden sich im Stadtarchiv Amberg. Bitte fordern Sie die gewünschten Urkunden in diesem Fall dort an.
Zur Beglaubigung von Urkunden und anderen Dokumenten geben wir folgende ergänzende Hinweise:
- Vom Standesamt werden ausschließlich Personenstandsurkunden ausgestellt (Ausstellungsmonopol des Standesamtes).
- Zuständig ist das Standesamt, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird oder das im Falle des Anschlusses an ein zentrales Landesregister zur Ausstellung von Personenstandsurkunden aus den Personenstandsregistern anderer Standesämter berechtigt ist.
- "Ausstellung" bedeutet stets die Erzeugung eines Originals. Eine Beglaubigung von Abschriften bzw. Kopien von Personenstandsurkunden durch das Standesamt sieht das geltende Personenstandsrecht, selbst für Urkunden, die das eigene Amt ausgestellt hat, nicht vor.
- Die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts über die Beglaubigung von Dokumenten sind nicht anzuwenden; sie werden von der spezielleren bundesrechtlichen Regelung des Personenstandsgesetzes verdrängt.
- Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden zur Verwendung in Sozialleistungsverfahren gilt nichts anderes, zumal in diesem Fall die Ausstellung von Personenstandsurkunden gemäß § 64 Abs. 2 Satz 3 SGB X kostenfrei ist.
Die gewünschten Urkunden können abgesehen von einer persönlichen Vorsprache im Amt auch per Fax oder per E-Mail bestellt werden. In jedem Fall ist aus Datenschutzgründen eine zweifelsfreie Identifizierung des Antragsstellers erforderlich. Die Urkunden werden dann mit Gebührenbescheid auf dem Postweg übersandt oder bei Barzahlung ausgehändigt.
Auch besteht die Möglichkeit über unser Online-Portal die Urkunden zu bestellen.
Bitte beachten Sie: Die Zustelldauer von Online-Urkundenbestellungen kann auf Grund der Vielzahl der Bestellungen variieren. Ein "Vorziehen" einzelner Bestellungen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Terminplanungen. Wir bitten von telefonischen oder elektronischen Rückfragen betreffend den Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung abzusehen.
Ein Nachweis Ihrer Identität (Personalausweis oder Reisepass) ist in jedem Fall erforderlich. Zudem muss ggf. eine Vollmacht vorgelegt werden, falls Urkunden für andere Personen, die nicht in gerader Linie mit Ihnen verwandt sind, besorgt werden sollen.
Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (09621) 10-1800. Erreichbar ist die Urkundenstelle auch unter standesamt(at)amberg.de.
Beurkundungen von Geburten
Wir dürfen Sie um vorherige Terminvereinbarung bitten, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunden der beiden Elternteile
- Bei in der Ehe geborenen Kindern:
- Heiratsurkunde oder Eheregister
- Bei nicht in der Ehe geborenen Kindern, falls die Mutter verheiratet war und geschieden oder verwitwet ist:
- Nachweis über die Auflösung der Ehe/ Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes
- Bei nicht verheirateten Eltern:
- Vaterschaftsanerkennung und gegebenenfalls Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge
- Bei eingebürgerten Eltern:
- Einbürgerungsurkunde
Die vollständige Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein.
Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers, bei EU-Urkunden eines in einem Mitgliedsstaat anerkannten Übersetzers oder eine offizielle Übersetzungshilfe nach der EU-Apostillenverordnung vorzulegen.
Auskünfte erhalten Sie unter den Rufnummern 09621 10-1383 oder 09621 10-1843. Erreichbar ist das Geburtenbüro auch unter der E-Mail standesamt(at)amberg.de.
In allen Fällen werden zur Beurkundung von Sterbefällen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses und Todesbescheinigung des Arztes
- Zusätzlich für ledige Verstorbene:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- Für Verheiratete bzw. durch Lebenspartnerschaft verbundene Verstorbene:
- Eheurkunde der letzten Ehe (bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 oder vor dem 03.10.1990 in der ehem. DDR) oder
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (Heirat nach dem 01 01.1958 und vor dem 01.01 2009 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) oder
- Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
- Für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:
- zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder
- Scheidungsbeschluss bzw. Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Die vollständige Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein.
Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers, bei EU-Urkunden eines in einem Mitgliedsstaat anerkannten Übersetzers oder eine offizielle Übersetzungshilfe nach der EU-Apostillenverordnung vorzulegen.
Auskünfte erhalten Sie unter den Rufnummern 09621 10-1843 oder 0962110-1383. Erreichbar ist das Sterbefallbüro auch unter der E-Mail standesamt(at)amberg.de.
Kirchenaustritte sind in Bayern beim Standesamt oder vor einem Notar grundsätzlich persönlich zu erklären.
Eine Austrittserklärung per Brief, Mail etc. oder über einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Bei einer derartigen Absicht bitten wir Sie, sich zur Terminvereinbarung und der Notwendigkeit von Unterlagen mit dem Standesamt telefonisch unter den Rufnummern 09621 10-1383 oder 09621 10-1843 in Verbindung zu setzen.
Beim Standesamt können im Gegensatz zum zuständigen Jugendamt über die reine Vaterschaftsanerkennung hinaus Regelungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsrechts nicht getroffen werden.
Bei derartigen Fällen bitten wir Sie, sich zur Terminvereinbarung und der Notwendigkeit von Unterlagen mit dem Standesamt telefonisch unter den Rufnummern 09621 10-1382, -1517, -1385, -1381 oder per E-Mail unter standesamt(at)amberg.de in Verbindung zu setzen.
Für Erklärungen zum Namen eines Kindes, für die Wiederannahme eines früher geführten Namens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung im Ausland, einen Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen und alle anderen Erklärungen im Zusammenhang mit der Namensführung sind im Einzelfall umfangreiche Prüfungen durch den Standesbeamten durchzuführen.
Bei derartigen Fällen bitten wir Sie, sich zur Terminvereinbarung und der Notwendigkeit von Unterlagen mit dem Standesamt telefonisch unter den Rufnummern 09621 10-1517, -1382, -1381 oder per E-Mail unter standesamt(at)amberg.de in Verbindung zu setzen.
Zuständig für Auskünfte aller Art über das Bestattungswesen und die Verwaltung der städtischen Friedhöfe in Amberg
- Frau Bösl, Tel. 09621 10-1386, E-Mail: Friedhofsamt(at)Amberg.de
- Herr Müller, Tel. 09621 10-1385, E-Mail: Bernd.Mueller(at)Amberg.de