Beurkundungen im Jugendamt

Arten:

  • Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft
  • Erklärungen über die Anerkennung der Mutterschaft
  • Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
  • Verpflichtung zur Zahlung von Entbindungskosten und Unterhalt an Mutter oder Vater
  • Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Adoption
  • Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge
  • Sorgeerklärung
  • Erklärung des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 648 ZPO (Einwendungen gegen das vereinfachte Verfahren)

Mitzubringende Unterlagen zur Beurkundung sind:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • je nach Beurkundungsart sind zusätzlich Geburtsurkunden, Nachweise bezüglich akademischer Titel und bisherige Urkunden (vgl. oben) vorzulegen

Besonderheiten:

  • Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich.
  • Zur Beurkundung ist persönliches Erscheinen notwendig.
  • Auch wenn der Wohnort nicht Amberg ist, führt das Jugendamt die o. g. Beurkundungen durch.
  • Zweckmäßig ist eine vorherige Terminvereinbarung.

Kontakt

Lisa Falk
Spitalgraben 3, 3. Stock, Zimmer 312
Tel. 09621 10-1372
Fax 09621 10-7372
E-Mail Lisa.Falk(at)Amberg.de

Christiane Regn
Spitalgraben 3, 3. Stock, Zimmer 310
Tel. 09621 10-1371
Fax 09621 10-7371
E-Mail Christiane.Regn(at)Amberg.de


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