Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung von Privatpersonen

Gäste aus bestimmten Ländern brauchen für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum, das sie bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

In vielen Fällen wird dazu eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers benötigt. Diese Erklärung können Sie bei der Stadt Amberg, Ausländerbehörde, Hallplatz 4, 92224 Amberg, abgeben.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, die Kosten, die im Falle der Durchsetzung einer zwangsweisen Heimreise entstehen würden, zu übernehmen.
  • Ebenso verpflichten Sie sich, die Kosten für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu über-nehmen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, wenn Ihr Gast für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit soziale Leistungen beansprucht.
  • Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb erforderlich.
  • Der ausländische Gast muss bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als Verpflichtungsgeber im Bundesgebiet abgeschlossen werden.
  • Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Der Gast muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
  • Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumserteilung sollen grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen.
  • Sie erhalten die Verpflichtungserklärung im Original. Diese senden Sie Ihrem ausländischen Gast, damit er das Dokument für die Visumsbeantragung bei der Deutschen Auslands-vertretung vorlegen kann.
  • Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die Auslandsvertretung. Die Ausländerbehörde ist daran nicht beteiligt. Sie prüft nur, ob die Voraussetzungen für die Verpflichtungserklärung erfüllt sind. Fragen zur Visumentscheidung können Sie deshalb nur direkt mit der Deutschen Auslandsvertretung klären.
  • Eine Verpflichtungserklärung können Sie nur persönlich, nicht durch einen Bevollmächtigen abgeben.
  • Informationen zur Verpflichtungserklärung