Ehrenamtliche Richter gesucht

Im Jahr 2025 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Regensburg statt. Die nächste Amtsperiode umfasst den Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 31.03.2030. Die Stadt Amberg hat nach nach § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg aufzustellen. Aus diesem Grund werden derzeit ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2024 möglich.

Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste beschließt der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die Zahl der Personen, die aus der Stadt Amberg in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, bestimmt der Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts.

Das Bürgermeisteramt/Zentrale Steuerung ist zuständig für das Bewerbungsverfahren, die Prüfung der Bewerbervoraussetzungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Aufstellung der Vorschlagsliste.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. Sie unterliegen, wie die hauptamtlichen Richter, einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue.

Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern müssen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige – und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Der Bewerber oder die Bewerberin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Regensburg haben.

Ausgeschlossen vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind; außerdem Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann sowie Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen ebenfalls nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zu ehrenamtlichen Richtern können außerdem folgende Personengruppen nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind. Dasselbe gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten zum Beispiel als Steuerberater geschäftsmäßig besorgen.

Bewerbungen sind unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf sowie telefonischer Erreichbarkeit bis spätestens 31.05.2024 schriftlich bei der Stadt Amberg, (Bürgermeisteramt/Zentrale Steuerung, Marktplatz 11, 92224 Amberg), per E-Mail (buergermeisteramt(at)amberg.de) sowie persönlich bei Herrn Wolfgang Meier (Leiter Bürgermeisteramt/Zentrale Steuerung, Zi-Nr. 203, Tel. Tel. 09621/10-1210) möglich.

Die notwendigen Bewerbungsunterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Amberg (https://amberg.de/rathaus/bekanntmachungen/vorschlagsliste-ehrenamtliche-richter) zum Download bereit. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformulare können berücksichtigt werden.

(sh)