Wohngeld

Informationen zum Wohngeld

Wohngeldänderungen zum 01.01.2023

Das Wohngeld wird durch die Wohngeldnovelle zum 01.01.2023 angepasst. Der Gesetzgeber hat mit der Wohngelderhöhung auf die geänderten Wohnraumkosten reagiert.

Rechtsanspruch und Antragstellung

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob man Wohngeld in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Der Höhe des Einkommens der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadt Amberg und im Internet zum Download: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php

Auf den Wohngeldantrag erteilt die Wohngeldstelle einen schriftlichen Bescheid.

Antrag online

Die Stadt Amberg bietet für Anträge von Wohngeldleistungen auch die digitale Antragsstellung über ein Online-Verfahren an. Damit können Wohngeldanträge zügiger und umweltschonender eingereicht werden. Der Antragsassistent führt bequem durch das Online-Verfahren und unterstützt bei der Antragsstellung.
Bevor Online-Verfahren zu einer Leistung in Anspruch genommen werden, ist zunächst zwingend die Authentifizierung über die persönliche Bayern-ID notwendig.

Hier geht es zum Bayernportal für den digitalen Wohngeldantrag:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/0873392947111

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Sind die Bedingungen erfüllt, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.

Wohngeldrechner

Bevor Wohngeldanträge eingereicht werden, kann mit dem Wohngeldrechner für das Jahr 2023 geprüft werden, ob grundsätzlich eine Antragstellung erfolgreich sein wird.

Hier geht es zum Wohngeldrechner für das Jahr 2023:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
 


Kontakt                                 

Stadt Amberg
Amt für soziale Angelegenheiten
Wohngeld
Spitalgraben 3, I. Stock
92224 Amberg
E-Mail wohngeld(at)amberg.de

Beantragung und Beratung

A

Tel. 09621 10-2126

Zi. 129

B-El

Tel. 09621 10-2124

Zi. 123

Em-H

Tel. 09621 10-2011

Zi. 121

I-Ko

Tel. 09621 10-1316

Zi. 121

Kp-Mo

Tel. 09621 10-1314

Zi. 121

Mp-P

Tel. 09621 10-1512

Zi. 129

Q-Schi

Tel. 09621 10-1841

Zi. 130

Schk-So

Tel. 09621 10 1512

Zi. 129

Sp-Wa

Tel. 09621 10-1308

Zi. 123

We-Z

Tel. 09621 10-1841

Zi. 130

Falls Sie Ihren Antrag auf Wohngeld persönlich bei uns einreichen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online einen Termin.

Sprechzeiten nach Vereinbarung:

  • Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch: 14 Uhr bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 14 Uhr bis 17 Uhr

Weitere Informationen

Informationen zum Wohngeld und zu den Antragsformularen sind auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr auf folgender Seite zu finden:
http://www.bauministerium.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php