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Wohngeld
Informationen zum Wohngeld
Wohngeldänderungen zum 01.01.2016
Das Wohngeld durch die Wohngeldnovelle zum 01.01.2016 angepasst. Der Gesetzgeber hat mit der Wohngelderhöhung auf die geänderten Wohnraumkosten reagiert. Letztmals wurde das Wohngeld 2009 angepasst.
Die Wohngeld-Leistungsnovelle enthält folgende Elemente:
- die Erhöhung der Miethöchstbeträge in der Mietstufe II um 13 Prozent
- die Erhöhung der Tabellenwerte (das Wohngeldleistungsniveau) um durchschnittlich rund 39 Prozent
Rechtsanspruch und Antragstellung
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Ob man Wohngeld in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Der Höhe des Einkommens der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen nachweist. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Stadt Amberg. Auf den Wohngeldantrag erteilt die Wohngeldstelle einen schriftlichen Bescheid.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Sind die Bedingungen erfüllt, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Kontakt
Stadt Amberg
Amt für soziale Angelegenheiten
Wohngeld
Spitalgraben 3
92224 Amberg
Telefon 09621 / 10-1308, -1314, -1316, -1512 und -1841
Telefax 09621 / 10-7308, 10-7314, 10-7316, 10-7512, und 10-7841
Beantragung und Beratung Zimmer 121, 123 und 130
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag und Mittwoch: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Informationen zum Wohngeld und zu den Antragsformularen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr auf der Seite:
http://www.bauministerium.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php