Elektroaltgeräte

Elektroaltgerätesammlung - Auf die Größe kommt es an!

Die Verantwortlichen und Betreuer der beiden Amberger Wertstoffhöfe haben sich mit der städtischen Abfallberatung abgestimmt. Anlass war die Umstellung der Sammelpraxis bei den Elektroaltgeräten auf den Wertstoffhöfen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz Elektrogesetz genannt, hat dies vorgeschrieben.

Schon seit August 2018 gehören zusätzlich zu den bekannten E-Geräten neue elektronische und elektrische Produkte in den Anwendungsbereich des Elektrogesetzes. Diese Gegenstände kommen aus dem Bereich Bekleidung (blinkende Turnschuhe, leuchtende Weihnachtsmützen usw.) und aus dem Bereich Mobiliar  (Sessel mit Aufstehfunktion, beleuchteter Badezimmerschrank usw.). Diese können jetzt auch kostenlos am Wertstoffhof abgegeben werden. Im Zweifelsfall erkennt man die betroffenen Geräte am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder auf der Verpackung.

Sammelgruppen

Viel umfassendere Änderungen haben sich bei den sogenannten Sammelgruppen (SG) ergeben und seit 1. Dezember müssen diese umgesetzt werden. Die Zuordnung der verschiedenen E-Geräte in den richtigen Sammelcontainer hat sich grundlegend geändert. Darüber hat die Abfallberatung die Wertstoffhofbetreuer der Firma Schmid & Zweck ausführlich informiert. Damit sich die Anlieferer orientieren können, welches Elektroaltgerät in welchen Container gehört, wurden Schilder aufgestellt. Ausführliche Informationen sind auch im Abfuhrkalender 2019 zu finden.

Geräte mit Kühlkreisläufen müssen in den neuen Container Sammelgruppe 1. Bildschirme und Monitore sind die neue Sammelgruppe 2. Dazu gehören ab dem Stichtag weitere Geräte mit Bildschirmen, deren Hauptzweck die Darstellung von Informationen und Bilder ist und die größer als 100 cm² sind, wie zum Beispiel Tablets, Laptops, E-Book-Reader, LCD-Fotorahmen und Notebooks. Drucker oder Kühlschränke mit Displays, Smartphones, GPS- und Navigationsgeräte gehören aber nicht in diese Sammelgruppe. Solariumlampen, Neonröhren, LEDs und weitere Lampenarten sind im neuen Sammelcontainer 3 zu entsorgen.

Hauptkriterium Größe

Ein Hauptkriterium dafür, in welchen Container mein Elektrogerät gehört, ist dessen Größe. Für diese Geräte sollte man also einen Meterstab zur Hand haben. Große Elektrogeräte, die nicht in die oben genannten Sammelcontainer 1 bis 3 kommen und die mindestens eine äußere Abmessung haben, die länger als 50 cm ist, gehören in den Container Sammelgruppe 4. Das sind beispielsweise Waschmaschine, Staubsauger und Co. Geräte, deren Kanten alle kürzer als 50 cm sind, gehören zu den Kleingeräten und damit in den Container Sammelgruppe 5, zusammen mit den Smartphones, Navigationsgeräten und den kleinen Bildschirmgeräten, deren Bildschirme kleiner als 100 cm² sind.

Möbel, bei denen die elektrische Funktion, wie z.B. eine Beleuchtung, nachträglich angeschraubt und nicht fest integriert ist, sind in ihrer Gesamtheit kein Elektrogerät. Solche Produkte werden am Wertstoffhof nicht als Elektroaltgerät angenommen, sondern nur das elektrifizierte Teil. Grundsätzlich sind bei allen Elektrogeräten die Batterien und Akkus vor der Abgabe am Wertstoffhof zu entfernen, wenn das möglich ist, ohne das Gerät zu beschädigen.

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