Aufgrund einer Gesetzesänderung herrscht aktuell an diesen Tagen Tanzverbot von jeweils 2 bis 24 Uhr. Dem ernsten Charakter des stillen Tages nicht entsprechende Veranstaltungen, die am Vorabend begonnen haben, wie beispielsweise Halloween-Partys, sind daher spätestens um 2 Uhr des Folgetages zu beenden.
Stille Tage in den nächsten Wochen sind Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (13. November), Buß- und Bettag (16. November) sowie Totensonntag (20. November). An Heiligabend beginnt der stille Tag unverändert ab 14 Uhr.
(grt)